BGH schafft Klarheit zur Farbwahl
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil von 18.06.2008 (AZ VIII ZR 224/08) zum Thema Farbwahl bei Schönheitsreparaturen Stellung genommen.Demnach ist es Mietern gestattet, während der Mietzeit die Farben nach eigenem Geschmack auszusuchen.
Der Vermieter kann aber zum Ende des Mietverhältnisses den Mieter dazu verpflichten Schönheitsreparaturen in neutralen, deckenden, hellen Farben auszuführen.
Diese sinnvolle und klare Regelung versetzt Mieter und Vermieter in die Lage zu vereinbaren, dass die Wohnung am Ende der Mietzeit in einem Zustand zurückzugeben ist, bei dem auffällige Farben im Vorfeld entfernt werden.
Mieter haben nunmehr die Sicherheit, dass während ihrer Mietzeit ihr Lebensraum frei gestalten werden kann, während Vermieter einen Anspruch auf Rückgabe einer Wohnung haben, die dem allgemeinen Geschmack eines "Durchschnittmieters" trifft. So wird auch sichergestellt, dass die Wohnung ohne Mehraufwand weitervermietet werden kann.
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