WEG Verwaltung
Die Eigentümer einer Eigentums-Wohnanlage bilden gemeinsam die Wohneigentumgemeinschaft - kurz: WEG. Zweck der WEG ist die dauerhafte Nutzung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und des dazugehörenden Sondereigentums.
Nach deutschem Recht ist jede WEG verpflichtet eine Verwaltung für Ihre Eigentums-Wohnanlage zu bestellen. Wir übernehmen für Ihre WEG alle rechtlich erforderlichen Verwaltungsaufgaben und bieten Ihnen darüber hinaus weitere Leistungen.
Die WEG-Verwaltung umfasst:
• Eigentümerbetreuung
• Vertragsmanagement
• Objekt- und Finanzbuchhaltung
• Jahresabrechnung des Wohngelds
• Durchführung einer jährlichen WEG Versammlung
• Erstellung von Wirtschaftsplänen
• Koordination von Mahn- und Klagewesen
• Management von Gewährleistungsansprüchen
• Kaufmännische Abwicklung von Dienstleistungsaufträgen, Handwerkerleistungen und Versicherungsmanagement
• Strategische Immobilienentwicklung
• Zugang zu Ihren Daten über unser Internetportal
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Sondereigentumsverwaltung für Sie.
